Mitteilung

E-Rechnungspflicht ab 2025: Wichtige Informationen für Unternehmen

Ab dem 1. Januar 2025 sind Unternehmen verpflichtet, E-Rechnungen zu empfangen, wodurch sich relevante Änderungen in der Rechnungsstellung und -verarbeitung ergeben. Die Voraussetzungen für den Empfang umfassen ein E-Mail-Postfach sowie ein revisionssicheres Dokumentenmanagementsystem.
E-Rechnungen bieten zahlreiche Vorteile, darunter schnelleren Zugang zu Rechnungsdaten, automatisierte Prozesse, Kostenersparnisse und eine umweltfreundliche Lösung.

Es gibt zwei Hauptformate für E-Rechnungen: X-Rechnung, ein rein maschinenlesbares XML-Format, und ZUGFeRD, eine Kombination aus PDF und XML.
Unternehmen müssen bereit sein, E-Rechnungen zu versenden, wobei verschiedene Fristen gelten – von der allgemeinen Pflicht zur Verarbeitung im Jahr 2025 bis hin zur vollständigen Versandpflicht für alle Unternehmen bis 2028.

Für detaillierte Informationen zu den Anforderungen, Vorteilen und Fristen laden Sie jetzt unsere Zusammenfassung herunter.

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